Dienstag, 23. Juli 2013

Gefahr des zufälligen Untergangs

Ich muss es ja zugeben, bisher hatte ich keine Ahnung was diese Formulierung (leicht gekürzt) im Kaufvertrag des Grundstücks bedeutet:
Die wirtschaftliche Übergabe erfolgt mit dem Tage der Kaufpreiszahlung. Mit diesem Tage geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
Ich hatte immer die Vorstellung von einem Asteroiden der ins Meer stürzt und eine Monsterflutwelle verursacht. Als wir aus dem Urlaub gekommen sind hatten wir Post vom Notar. Die Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen (WOW, was für ein Wort, es hat sogar mehr Buchstaben als das Alphabet) sind erfüllt und es wird um die Zahlung des Kaufpreises gebeten. Ich erinnerte mich an den Satz im Kaufvertrag und wollte das Grundstück erst noch mal sehen, bevor wir die Zahlung veranlassten. Und was soll ich sagen, es ist tatsächlich untergegangen! Irgendwo, tief versteckt unter Gras, Büschen, Himbeeren und allerlei Unkraut, liegt es versteckt.


Ob es wirklich noch da ist werden wir wohl erst erfahren wenn wir demnächst das Loch (1x1x1m) für den Versickerungsversuch graben lassen und 500-1000l versickern.

Wir haben dann die Bank angewiesen das Geld an den Notar zu überweisen. Zu meiner Überraschung ging das richtig fix, drei Tage später hatten wir schon eine Auszahlungsbestätigung der Bank im Briefkasten. Bei so viel Geld bin ich ganz schön nervös. Ich habe alles 100x kontrolliert, Bianca auch, aber vielleicht habe ich mich ja doch bei der Kontonummer verschrieben oder der Mensch bei der Bank hat sie falsch abgetippt. Ich kontrolliere ja auch täglich meinen Kontostand in der Hoffnung den Zahlungseingang einer horrenden Summe festzustellen die fälschlicherweise auf meinem Konto gelandet ist. In so einem Fall plündere ich das Konto und verlasse das Land, alles schon geplant ;)
Ich habe dann beim Notar angerufen und war sehr erleichtert nachdem man mir den Zahlungseingang bestätigte. Mal sehen wie lange es dauert bis wir im Grundbuch stehen.

3 Kommentare:

  1. sehr cool, über die Formulierung haben wir uns auch sehr gefreut. Ich bin heute übers Grundstück gejoggt:alles physisch noch vorhanden. Was hat das mit dem Versickerungsversuch auf sich?

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  2. Freut mich das es euch gefällt :)
    Wir müssen das Regenwasser versickern, es darf also nicht in die Kanalisation. Der Geologe, die GAGV, möchten von uns ein Loch (1x1x1m) und 500-1000l Wasser. Ich denke die kippen das Wasser ins Loch und messen die Zeit bis es versickert ist. Bei den Nachbarn wird das über eine Rammkernsondierung und ein paar Liter Wasser gemacht, keine Ahnung warum es die GAGV bei uns anders möchte, ist auch etwas teurer als im ursprünglichen Auftragsformular. Allerdings glaube ich das es bei uns etwas aussagekräftiger ist.

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  3. Spannend, halte uns mal auf dem Laufenden. versickern müssen/dürfen wir auch. Wie wollt Ihr das versickern lösen?

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