- Der Energieversorger verbietet den Betrieb der Wärmepumpe am Haushaltsstrom
- Der Wärmepumpenstrom ist günstiger
Tatsächlich gibt es wohl Energieversorger die es verbieten eine Wärmepumpe am Haushaltsstrom zu Betreiben. Keine Ahnung warum, hat bestimmt historische Gründe. Ich habe direkt mal bei der WSW (Wuppertaler Stadtwerke) nachgeforscht und folgendes auf deren Internetseite gefunden:
Kunden können wählen, ob der Strom für den Betrieb einer Wärmepumpe gemeinsam mit dem restlichen Strombedarf über das jeweilige Haushalts- bzw. Gewerbestromprodukt abgerechnet oder eine getrennte Wärmepumpen-Messung benötigt wird.Also, einen Zwang gibt es bei uns nicht. Wie sieht es aber mit den Kosten aus? Wärmepumpenstrom ist günstiger als der Haushaltsstrom, allerdings muss man auch die Grundgebühr für den zweiten Zähler bezahlen. Hier meine Berechnung (Anbieter ist Naturstrom):
Haushaltsstrom: 25,75 Ct/kWh + 7,95 € mtl. Grundpreis
Wärmepumpenstrom: 22,25 Ct/kWh + 7,95 € mtl. Grundpreis
Ich spare also 3,5 Ct/kWh, durch den zusätzlichen Grundpreis müsste die Wärmepumpe also erst mal 227 kWh im Monat verbrauchen um bei Plus / Minus 0 zu landen. Da ich mit einem geringeren Verbrauch rechne, habe ich nach Rücksprache mit dem Elektriker den Antrag für den Wärmepumpenzähler zerrissen, es wird also nur ein Zähler. Im ersten Jahr könnte es vielleicht teurer werden da beim Trocknen des Estrichs sehr viel Strom verbraucht wird, aber für eine Ersparnis von wenigen Euro lohnt der Aufwand nicht.
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